Vorteile der Familienstiftung
". . . bewusst in einfachen Worten erklärt und mit
vielen Beispielen aus dem Leben!"
Basiswissen
1
Was ist eine Familienstiftung (einfach erklärt)?
Eine Familienstiftung ist wie eine Festung für dein Vermögen – und zwar über Generationen hinweg. Stell dir die Stiftung als unsterblichen Eigentümer vor, der Dein Vermögen hält: Du kannst fast alle Vermögenswerte dorthin verlagern, zum Beispiel:
- - Beteiligungen &Firmenanteile
- - Immobilien und Grundstücke
- - Aktien, Fonds, Depots
- - Gold & Silber
- - Kunst, Uhren oder Luxusfahrzeuge
Im Grunde funktioniert die Stiftung ähnlich wie eine GmbH. Sie hat aber viele Vorteile gegenüber dieser.
Der wichtigste und fundamentale Unterschied ist, dass die Stiftung Dir nicht gehört. Und alles was dir nicht gehört, kann dir niemals genommen werden.
Genau dieser juristische Kniff ist das Herzstück des Schutzes: Denn obwohl niemand von Außen an das Vermögen herankommt, hast du alleine die volle Kontrolle darüber.
Hier ein Beispiel: Die von Hans gegründete Stiftung kauft ein Auto. Es gehört also formal der Stiftung. Den Schlüssel jedoch hat Hans in seiner Tasche und er kann jederzeit einsteigen und mit dem Auto fahren. Als Vorstand der Stiftung kann er das Auto auch jederzeit verkaufen (für die Stiftung).
Wichtig: Weil das Auto Hans rechtlich nicht gehört, kann ihm das Eigentum nicht entzogen werden. Weder bei Scheidung, noch im Falle einer Insolvenz oder bei allen anderen unvorhergesehenen Unwägbarkeiten des Lebens.
--> Außerdem zahlt eine Stiftung sehr wenig Steuern. Weniger als eine vermögensverwaltende GmbH. Dazu gleich mehr…

Für alle, die, die verheiratet sind oder deren Kinder verheiratet sind . . .
Bitte denke nicht nur an die nächste, sondern auch an die übernächste Generation!
2
Wie eine Stiftung Dich bei einer Scheidung schützt?
Hans‘ Frau will sich plötzlich nach vielen Jahren Ehe von ihm scheiden lassen. Hans versteht die Welt nicht mehr!
Während der Scheidung prüft das Gericht (beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft), wieviel „reicher“ jeder während der Ehe geworden ist. Das nennt man den Zugewinnausgleich.
Bsp.: Hans Girokonto ist während der Ehe um 1 Mio. € angewachsen. Seine Frau hatte keinen Zugewinn. Deshalb muss Hans ihr für diesen Posten 500.000 € abgeben.
Außerdem hat er vor 10 Jahren eine Immobilie im Wert von 1 Mio. € geerbt. Da er viel in diese Immobilie investiert und sich unzählige Stunden um sie gekümmert hat, ist ihr Wert auf 2 Mio. € gestiegen.
Auch dieser Wertzuwachs in Höhe von 1 Mio. € muss geteilt werden. Hans muss seiner Frau daher innerhalb von wenigen Wochen insgesamt 1 Mio. € überweisen. Je nach Liquidität und Struktur des Vermögens kann das existenzbedrohend werden.
Balduin war schlauer. Er hat zu Beginn seiner Ehe eine Stiftung gegründet. Seine Firma - ein gut laufendes Einzelunternehmen - hat er steuerneutral in die Stiftung eingebracht. Da Balduin sich nur so viel als Gehalt auszahlte, wie seine Familie zum Leben brauchte, ist sein Privatvermögen hierdurch nicht angewachsen.
Auch Balduin hat eine Immobilie im Wert von 1 Mio. geerbt. Diese hat er direkt nach der Erbschaft an seine Stiftung verkauft. Dadurch hat der ganze Vermögenszuwachs der Immobilie in der Stiftung stattgefunden und nicht in seinem Privatvermögen. Die Stiftung ist also jetzt 1 Mio. € reicher, aber nicht Balduin.
Zur Klarstellung: Erbschaften selbst sind nicht ausgleichspflichtig. Nur der Zugewinn aus einer Erbschaft ist ausgleichspflichtig .
Und wie ist die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 1 Mio. € zu klassifizieren?
Die Zahlung des Kaufpreises ist kein Zugewinn. Laienhaft kann man es sich eher wie einen Tausch von Vermögen vorstellen: Vorher dem Verkauf hatte Balduin eine Immobilie im Wert von 1 Mio. €.
Nach dem Verkauf hat er Geld im Wert von 1 Mio, aber keine Immobilie mehr.
Balduin muss seiner Frau daher keinen Zugewinnausgleich aus diesen Positionen zahlen.

3
„Wir brauchen keine Stiftung – wir sind glücklich verheiratet!“ Bitte lies hier weiter, falls eine Scheidung für Dich undenkbar ist.
Wenn du in der glücklichen Lage bist, dass eine Scheidung in deiner Ehe undenkbar ist, dann gratulieren wir herzlich. Denn natürlich gibt es glückliche Ehen und das ist fabelhaft.
Doch auch wenn du für deine Ehe die Hand ins Feuer legen kannst, so frage dich bitte - kannst du es auch für die Ehen deiner Kinder oder für die Ehen deiner Enkel oder für die Ehen deiner Urenkel?
Hier ein Beispiel:
Der Vater hat seinem Sohn Hans eine vermietete Wohnung im Wert von 400000€ steuerfrei zu dessen Hochzeit geschenkt.
Doch nach 20 Jahren Ehe kam die Scheidung. Die Wohnung hatte jetzt einen Wert von 1,4 Mio. €.
Hans musste seiner Frau also einen Zugewinnausgleich von 500.000 € für diese Wohnung bezahlen.
Der Vater von Balduin war vorsichtiger. Er hat eine Stiftung gegründet und dort die Wohnung eingebracht. Begünstigt aus dieser Stiftung war unter anderem sein Sohn. Balduin hat also genau wie Hans die Mieteinnahmen erhalten.
Da Balduin die Wohnung nicht gehört, musste er bei seiner Scheidung jedoch keinen Zugewinnausgleich bezahlen. Dies sparte ihm 500.000 €.
Ein weiterer Vorteil:
Die Scheidung war erheblich günstiger und schneller, weil die Wohnung nicht Gegenstand des Verfahrens war und auch nicht gutachterlich bewertet werden musste. Außerdem wurde nicht vor Gericht über den Wert der Wohnung gestritten.

Für alle, die mal etwas vererben . . .
Bitte denke nicht nur an die nächste, sondern auch an die übernächste Generation!
4
Familienfriede bewahrt: Wie eine Stiftung bei Erbstreitereien vorbeugt.
Der Gedanke an das Vererben ist oft mit der Sorge verbunden, dass das mühsam aufgebaute Vermögen zum Zankapfel wird – der berühmte "Streit ums Erbe", der Familien oft jahrzehntelang entzweit.
Die Familienstiftung ist hier die elegante und endgültige Lösung für dieses Problem.
1. Das Problem des Erben: Plötzliches Eigentum
Ohne Stiftung fällt Dein Vermögen beim Tod schlagartig an Deine Erben. Nun sind alle Erben plötzlich Miteigentümer einer Erbengemeinschaft. Sie müssen gemeinsam entscheiden: Wer bekommt die Firma? Wer bekommt die Lieblingsimmobilie? Wer muss wen auszahlen?
Ergebnis: Ohne klaren Fahrplan sind Konflikte und langwierige, teure Gerichtsverfahren fast vorprogrammiert.
2. Wie hilft hier die Stiftung?
Sobald Dein Vermögen in die Familienstiftung überführt wurde, erbt niemand mehr das Vermögen selbst.
Die Stiftung ist unsterblich und regiert nach Deinen Regeln.
Kein Eigentum zum Streiten: Deine Kinder/Enkel/Urenkel erben nicht das Haus oder die Aktien. Sie erben lediglich die Rolle als Begünstigte der Stiftung. Die Vermögenswerte selbst gehören weiterhin der Stiftung.
Eindeutige Anweisungen: Du kannst in der Satzung oder einem Beschluss (außerhalb der Satzung) eindeutig festlegen, wie mit dem Vermögen zu verfahren ist: Wer soll welche Ausschüttungen erhalten? Welche Vermögenswerte (z.B. das Ferienhaus) dürfen niemals verkauft werden? Wer darf im Vorstand mitreden?
Die Spielregeln kannst Du alleine aufstellen und Du kannst auch auf Lebenszeit "beherrschender" Vorstand sein - wenn Du willst.
Und über diese deine Regeln wacht die Stiftungsaufsicht – ganz ohne Emotionen oder persönliche Konflikte.
Das Fazit: Frieden statt Zank
Die Stiftung entzieht das Vermögen der Erbmasse und damit dem Zugriff des Erbrechts. Statt eines chaotischen Erben-Streits herrscht ein klar definierter Fahrplan, der den Familienfrieden garantiert. Deine Kinder/Enkel usw. profitieren von den Erträgen, aber die Substanz bleibt als gemeinsames Erbe geschützt und unteilbar – wenn Du dies so wünschst - das Regelwerk ist hier individuell gestaltbar:
Nur der Stifterwille zählt!

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"Bei meinen Kindern gibt es keine Erbstreitereien!"
Wenn du dir sicher bist, dass es bei deinen Kindern keine Erbstreitereien geben wird, zum Beispiel, weil du nur ein Kind hast, oder weil deine Kinder sich blendend verstehen, so denke bitte auch 2, 3 oder 4 Generationen weiter.
Kannst du heute schon wissen, was die Zukunft bringt? Kannst du heute schon wissen, wen deine Kinder und Kindeskinder mal heiraten werden und welchen Einfluss die angeheirateten Familienmitglieder auf deine Familie haben?
Bei einer Stiftung geht es immer um das Vorsorgen: Genauso wie du dich im Auto anschnallst, weil es sicherer ist oder du ein Auto mit Airbags einem Auto ohne Airbags vorziehst, macht es Sinn, über Airbags beim Vererben nachzudenken. . .
Denn eine Stiftung währt im Idealfall ewig!
P.S.: Die ältesten in Deutschland heute existenten Stiftungen sind über unglaubliche 1.000 Jahre alt!!!

6
Wieviel Erbschaftssteuer eine Familienstiftung Deiner Familie legal sparen kann.
Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist eine der größten Bedrohungen für dein Vermögen. Ohne die richtige Struktur, kann der Fiskus bis zu 50% des vererbten Vermögens beanspruchen – ein Verlust, der das Lebenswerk empfindlich schmälert.
Doch hier kommt die Familienstiftung ins Spiel:
Der entscheidende Schlüssel zur Steuerersparnis liegt im Prinzip der Stiftung selbst, das wir bereits kennengelernt haben: Die Stiftung ist unsterblich.
Hier ein Beispiel:
Egon ist nicht verheiratet, hat einen Sohn Balduin und wird einmal ein vermietetes Mehrfamilienhaus im Wert von 1,2 Mio. € an ihn vererben.
Der Freibetrag für seinen Sohn Balduin beträgt 400.000 €.
Berechnung der Erbschaftssteuer (leicht vereinfacht):
Bei einer "normalen" Vererbung fällt folgende Erbschaftssteuer an:
Erbmasse: 1,2 Mio. €
- Freibetrag: 400.000 €
= zu versteuernder Betrag: 800.000 €
x 19% (Steuersatz bis 6 Mio., Erbschaftssteuerklasse 1)
= zu zahlende Steuer: 152.000 €
Egons Sohn muss also innerhalb von wenigen Wochen nach Zustellung des Steuerbescheides 152.000 € zahlen. Eventuell muss er ein Darlehen aufnehmen oder die Immobilie verkaufen.
Der Stiftungsweg als Alternative:
Sobald Egon sein Vermögen an seine Stiftung überführt, gehört es dieser ewigen juristischen Person.
Wenn Egon als Stifter verstirbt, findet kein Eigentümerwechsel mehr statt. Die Stiftung bleibt Eigentümerin. Lediglich der Begünstigte, der die Erträge erhält, wechselt. Da es keinen "Erbfall" gibt, fällt auch keine Erbschaftsteuer an.
Eine komplette Steuerfreiheit wäre aber zu schön um wahr zu sein. Um nicht auf zuviele Steuern zu verzichten, hat der Staat vor rund 50 Jahren die Regel eingeführt, dass eine Familienstiftung alle 30 Jahre eine sogenannte Ersatz-Erbschaftsteuer bezahlen muss. Diese wird auf Basis eines fiktiven Vermögensübergangs berechnet.
Hier die Berechnung:
Erbmasse in der Stiftung: 1,2 Mio. €
- Freibetrag: 800.000 € (eine Stiftung hat immer 2 fiktive Kinder - unabhängig davon, wieviel Kinder Egon tatsächlich hat)
= zu versteuernder Betrag: 400.000 €
x 15% (Steuersatz bis 600K, Erbschaftssteuerklasse 1)
= zu zahlende Steuer: 60.000 €
Vorteil 1:
Mit Stiftung werden 92.000 € Steuern eingespart.
Vorteil 2:
Da es einer Stiftung allerdings nicht "zuzumuten" ist, einen solchen Betrag von 60.000 € auf einmal zu bezahlen, kann sie einen Antrag auf Verteilung der Steuer über 30 Jahre stellen.
In der Praxis bezahlt die Stiftung also nur 2.000 € (zzgl. Zins) pro Jahr - über 30 Jahre. Dies sollte problemlos aus den laufenden Erträgen darstellbar sein ;-)
Vorteil 3:
Niemand weiß, wann Egon sterben wird, also können weder er noch sein Sohn die benötigte Liquidität planen.
Bei der Stiftung weiß Egon ganz genau, wann die Ersatzerbschaftssteuer anfällt. Vorher kann er sich fokussiert um die Vermögensmehrung kümmern und kurz vor Ablauf der 30 Jahre die Steuer planen.
Vorteil 4:
Abwandlung: Egon war mit Kunigunde verheiratet und hat ein Berliner Testament gemacht. Bei einem Verkehrsunfall versterben beide. Egon um 22 Uhr und Kunigunde um 22.10 Uhr des gleichen Tages.
Das bedeutet: In diesem Fall wurde das MFH für 10 Minuten an Kunigunde vererbt und direkt danach an den gemeinsamen Sohn Balduin.
Somit kommt es in diesem Falle zu zwei Besteuerungen!! Also knapp unter 300.000 € Steuer.
Sowas kann bei einer Stiftung nicht passieren!
Vorteil 5:
Die Stiftung hat einen Steuerfreibetrag von 800.000 €.
Der Sohn Balduin hat aber auch noch seinen eigenen Freibetrag gegenüber dem Vater von 400.000 €.
Dieser ist in unserem Beispiel noch gar nicht verwendet worden.
Vielleicht wäre es möglich, dass Vermögen so aufzuteilen, dass die Stiftung "nur" 800.000 € erhält und der alleinstehende Egon 400.000 € behält.
Denn in diesem Fall würde die Stiftung nach 30 Jahren gar keine Steuern bezahlen und Balduin würde die restlichen 400.000 € irgendwann direkt von Egon erben - ebenfalls steuerfrei!
Steuer = 0 !
Die Einsparungen sind bei vorausschauender Planung astronomisch!
P.S.: Für den Fall, wenn Du mehr Vermögen hast: Du darfst auch 2, 3 oder mehr Stiftungen gründen. Jede Stiftung hat immer ihre eigenen Freibeträge in Höhe von jeweils 800.000 €!
P.P.S.: Operative Firmenbeteiligungen können unter gewissen Voraussetzungen auch völlig steuerfrei übertragen werden - sowohl auf der privaten - als auch auf Stiftungsebene.

Für Unternehmer . . .
7
Wie eine Familienstiftung dich besonders schützt, falls Du Unternehmer bist!
Balduin war Gesellschafter-Geschäftsführer einer gut laufenden GmbH. Sie wuchs schnell. Doch er stellte zu viel Personal ein. Lieferanten wollten vermehrt Vorkasse und ein Großkunde ging pleite und zahlte nicht.
Balduin tat, was viele Unternehmer tun. Um die eigene Insolvenz abzuwenden, schoss er im Mai eigenes Geld in die GmbH nach. Doch seine guten alteingesessenen Mitarbeiter fingen an, die Firma zu verlassen, weil sie sich um die eigene Zukunft sorgten.
Es kam, wie es kommen musste. Ein paar Monate später war seine Firma insolvent.
Jetzt wunderte sich Balduin über den Insolvenzverwalter, der ihn recht emotionslos aus der eigenen Firma warf.
Dann erklärte ihm ein guter Freund das, was jetzt passieren würde. Logischerweise würde der Insolvenzverwalters versuchen, Geld aufzutreiben.
Doch da es in der GmbH nicht genügend gab, versuchte er mit allen Mitteln, ans private Vermögen von Balduin zu gelangen. Dafür musste er ihm als Geschäftsführer nur Fahrlässigkeit bei der Geschäftsführung nachweisen.
Seine Argumentation war vereinfacht wie folgt: Balduin hätte im Mai kein Geld mehr in die Firma pumpen dürfen, da sie erkennbarer Weise schon zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu retten war. Der Beweis war schließlich das entgültige Aus ein paar Monate später. Es ging um ein schwieriges Themenfeld: Insolvenzverschleppung.
Somit haftete Balduin mit seinem Privatvermögen für die Schulden der GmbH und war finanziell ruiniert!
Abwandlung: Ändert es etwas, wenn über der operativen GmbH eine Holding-GmbH gewesen wäre?
Antwort: Nein. Der Insolvenzverwalter hätte einfach auf das Vermögen der Holding zugreifen dürfen, da Balduin die Gesellschaftsanteile in seinem Privatvermögen hielt.
Die Lösung: Wäre eine Familienstiftung als Holding etabliert worden, so könnte der Insolvenzverwalter zwar immer noch auf Balduins Privatvermögen zugreifen.
Da die Stiftung aber niemandem gehören würde - also auch nicht Balduin - könnte niemand auf die Stiftung zugreifen.
Das Vermögen der Stiftung wäre also völlig sicher.
Außerdem:
-> Die Stiftung könnte neue Tochterfirmen gründen und Balduin könnte wieder durchstarten.
-> Die Stiftung könnte Balduin privat Geld leihen, damit dieser mit dem Insolvenzverwalter verhandeln kann. Wichtig: Balduin muss als Stiftungsvorstand das Wohl der Stiftung im Auge behalten. Er kann und darf sich selbst also Geld leihen.
Der Insolvenzvollstrecker kann ihn aber nicht dazu zwingen. Er hat also eine stabile Verhandlungsposition und die Stiftung als Geldgeber immer in der Hinterhand.

8
Wie eine Stiftung Dich vor Entführung schützt?
Beispiel: Theo ist erfolgreicher Unternehmer. Er hat eine Holding-GmbH gegründet, der seine gut laufende GmbH gehört. Beide Firmen veröffentlichen jährlich ihre Bilanzen.
Damit sind viele Rückschlüsse zu seinen Vermögensverhältnissen möglich, da jedermann die Informationen online einsehen kann. Gauner Gustav muss nur ins Internet schauen!
Langfristig kann dies ein entscheidendes Risiko darstellen.
Die Alternative:
Theo hätte als Holding eine Familienstiftung etablieren können.
Vorteil 1:
Eine Stiftung muss nicht bilanzieren - eine EÜR reicht aus. Diese wird nicht veröffentlicht. Niemand Außenstehendes hat Einblick auf die Zahlen und die Vermögenswerte.
Vorteil 2:
Eine EÜR ist deutlich günstiger als eine Bilanz. Dies spart Kosten.
Vorteil 3:
Die Stiftung unterliegt grundsätzlich weder den strengen Anforderungen des GmbH-Gesetzes noch des HGB (solange sie kein Kaufmann ist - was in der Regel nicht der Fall ist).
Nachteil:
Die einmaligen Gründungskosten einer Stiftung sind höher als die einer GmbH - dafür sind die regelmäßigen laufenden Kosten deutlich niedriger!

9
Welche Holding bietet die meisten Vorteile? Eine GmbH oder eine Stiftung?
Kriterium | Vermögens- verwaltende GmbH | Familien-Stiftung |
|---|---|---|
Eigentümer | gehört Gesellschafter | gehört sich selbst |
Schutz bei Scheidung | Gefährdet. Die GmbH-Anteile sind Teil des Privatvermögens und unterliegen dem Zugewinnausgleich | Maximaler Schutz. Das Vermögen gehört der Stiftung und ist vom Zugewinn komplett ausgenommen. |
Schutz bei Insolvenz | Gefährdet. GmbH-Anteile können pfändbar sein. | Absolut geschützt. Das Vermögens ist vor dem Zugriff externer Gläubiger gesichert. |
Erbschaftssteuer | Fällt an. Die GmbH-Anteile werden vererbt. Kein Befreiungstatbestand, da vermögensverwaltend. -> bei Verkauf von Anlagevermögen Ertragssteuer | Fällt nicht an. Die Stiftung ist "unsterblich". Nur geringe 30-jährige Ersatz-Erbschaftsteuer mit eigenem Freibetrag von 800.000 € |
Besteuerung Aktienverkauf | ca. 1,5% (§ 8b KStG) | ca. 0,76% (§ 8b KStG), da keine Gewerbesteuer |
Ausschüttungen | Erfolgen an die Gesellschafter gemäß ihren Anteilen | Völlig flexibel an alle Begünstigten möglich. -> Nutzung der Freibeträge von Personen ohne Einkommen sinnvoll, z.B. der Kinder. |
Satzungsänderungen | Möglich und z.B. bei Änderung der Tätigkeit notwendig. | Nur sehr eingeschränkt möglich, aber grundsätzlich nie nötig, da die Satzung viel weiter gefasst werden darf, da die Stiftung weder dem GmbH-Gesetz noch dem HGB unterliegt. |
Steuerfreier Verkauf von Immobilien nach 10 Jahren | Nicht möglich. Der Gewinn ist der Verkaufserlös minus Buchwert! | Steuerfreier Verkauf. |
Jahresabschluss | Bilanzierungspflicht | EÜR - keine Bilanz nötig - auch nicht bei hohen Gewinnen. |
Eigener Freibetrag bei der Erbschafts-/Erbersatzsteuer | Nein. | 800.000 €. |
Gewerblichkeit | Grundsätzlich gewerblich und nur ausnahmsweise von der Gewerbesteuer "befreit". | Grundsätzlich NICHT gewerblich. Kann 5 Einkommensarten nebeneinander haben. |
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Vielleicht möchte ich ins Ausland. Wie kann ich clever und legal die Wegzugsbesteuerung umschiffen?
Sub-heading to summarize what this benefit is about.
Die Wegzugsbesteuerung in Deutschland folgt aus dem § 6 Absatz 1 Satz 1 des Außensteuergesetzes (AStG). Dort werden insbesondere die Anteile an Kapitalgesellschaften (z.B. einer GmbH) der Besteuerung unterworfen.
Eine Stiftung ist keine Kapitalgesellschaft, daher findet das Außensteuergesetz hier keine Anwendung.
Bsp.: Fritz hat eine gut laufende operative GmbH. Da er auswandern möchte, verschenkt er seine GmbH an seine Stiftung. Dies ist steuerfrei möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
1. beispielsweise muss die GmbH mindestens 7 Jahre fortgeführt werden
2. das Verwaltungsvermögen muss kleiner als 10% sein und
3. die Lohnsummen dürfen nicht sinken.
Fritz hat sich hier von einem spezialisierten Steuerberater begleiten lassen, da viele Feinheiten zu beachten sind. Der Vorgang dauerte einige Zeit, aber Fritz hat sein Ziel erreicht.
Eine Ergänzung: Der Vorstandsvorsitzende einer Stiftung muss eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland haben. Daher hat Fritz den Vorsitz an seine Schwester übergeben, die in Deutschland bleiben wird.
Er hätte aber auch eine außenstehende Person seines Vertrauens nehmen können. Das Risiko ist überschaubar, da jeder Vorstand immer an die Satzung gebunden ist.

Für Immobilienbesitzer . . .
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Wie Du die Steuer bei Deinen Mieteinnahmen auf 15% drückst und die Immobilien trotzdem noch steuerfrei nach 10 Jahren verkaufen kannst?
Normalerweise werden Mieteinnahmen in Deinem Privatvermögen mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Je höher Dein Einkommen, desto höher die Steuer, maximal 45% zzgl. Soli zzgl. Kirchensteuer.
Bei einer Familienstiftung ist das anders:
Die Stiftung ist eine eigene juristische Person. Ihre Gewinne – also auch Mieteinnahmen – werden mit 15 % Körperschaftsteuer besteuert (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Das ist deutlich weniger als im Privatvermögen.
Das Entscheidende:
Die Stiftung kann Immobilien genauso wie eine Privatperson nach Ablauf der 10-Jahres-Frist grundsätzlich steuerfrei verkaufen.
. . .
Wie ist das bei einer vermögensverwaltenden GmbH?
Eine vvGmbH zahlt in der Regel auch nur 15% Körperschaftssteuer zzgl. Soli. Der große Unterschied zur Stiftung ist jedoch, dass ein Weiterverkauf der Immobilien immer steuerpflichtig ist. Hier ein Rechenbeispiel:
Fritz kauft sowohl in seiner Stiftung als auch in seiner GmbH ein Mehrfamilienhaus für jeweils 1.000.000 Mio. EUR. Die Mieteinnahmen werden bei beiden nur mit 15% + Soli besteuert. Dies ist gegenüber der privaten Sphäre eine erhebliche Einsparung von rund 66%.
In der Praxis hat die Stiftung sogar die Nase leicht vorn, da sie zusätzlich noch über einen Steuerfreibetrag jährlich von 5.000,- EUR verfügt.
Nach 15 Jahren werden die Immobilien für 2.000.000 Mio. EUR verkauft.
Die GmbH hat also einen steuerpflichtigen Gewinn von:
Verkaufserlös: 2.000.000,- EUR
minus Buchwert (15 Jahre Abschreibung zu 2%): 700.000,- EUR
= Gewinn ca.: 1.300.000,- EUR
--> Die GmbH zahlt ca. 205.725,- EUR an Steuern.
(vereinfachend wurde angenommen, dass die Abschreibung auf den gesamten Kaufpreis erfolgt)
Fazit:
Die Stiftung vereint das beste von zwei Welten: Man hat die niedrige laufende Besteuerung wie bei der vvGmbH und spart dadurch ca. 66% der laufenden Steuern und hat gleichzeitig den steuerfreien Weiterverkauf nach 10 Jahren aus dem privaten Bereich und spart noch einmal rund 200.000,- EUR an Steuern.
Das ist ein richtiger Wachstums-Booster.
Anmerkung: Sowohl die vvGmbH also auch die Stiftung sollten nicht gewerblich werden. Es darf also u.a. kein kurzfristiger Immobilien-Handel und auch kein Fix-und-Flip stattfinden. Wenn dies gewünscht sein sollte, so könnte man dies in einer Tochter-GmbH getrennt von der Stiftung umsetzen.

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Wie Du verhindern kannst, dass bestimmte Immobilien von Deinen Erben verkauft werden.
Wenn du den klassischen Weg über ein Testament gehst, werden die Erben im Erbfall Eigentümer der Immobilien. Und Eigentümer dürfen über ihr Eigentum frei verfügen. Also auch verkaufen.
Die Familienstiftung bietet hier eine einfache Lösung. Denn bei einer Stiftung gehören die Immobilien nicht mehr den Erben, sondern der Stiftung. Und das ist der entscheidende Unterschied.
Die Erben sind dann die „Begünstigten“ der Stiftung, aber keine Eigentümer mehr.
Und du als Stifter kannst die Regeln in der Stiftung dauerhaft festlegen, zum Beispiel:
Die Regeln aus der Satzung gelten dauerhaft – auch für Enkel und Urenkel.
Sollten keine dauerhaften Regeln gewünscht sein, kann man mit Beschlüssen arbeiten. Wie diese gefasst werden dürfen, kann in der Satzung definiert werden.

Für Aktienbesitzer . . .
13
Steuer-Wunder in der Stiftung: Wie Du legal über 95% der Steuer (Abgeltungssteuer) auf Deine Aktiengewinne sparst?
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Eine private Familienstiftung ist mit sämtlichen inländischen Einkünften körperschaftsteuerpflichtig. Maßgeblich sind:
- Körperschaftsteuer (KSt): 15 %
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf KSt.
→ Effektiver Satz: 15,825 %
- Gewerbesteuer: entfällt bei reiner Vermögensverwaltung (keine gewerbliche Tätigkeit)
Damit unterliegt die Stiftung grundsätzlich denselben steuerlichen Regeln wie eine GmbH (allerdings muss eine GmbH immer Gewerbesteuer auf Aktiengewinne zahlen und hat auch keinen Freibetrag von 5.000 EUR).
Bsp.:
Herberts Stiftung hat Aktien von BMW im Wert von 200.000 EUR nach einigen Jahren verkauft. Der reine Gewinn (Wertsteigerung) beläuft sich auf stolze 100.000 EUR.
Nach §8b Abs. 2 KStG sind davon 95% steuerfrei. 5.000 EUR sind also steuerpflichtig (steuerlich korrekter muss es heißen: nicht abzugsfähige Betriebsausgabe).
Jetzt wird noch der Freibetrag für Körperschaften (§24 KStG) in Höhe von 5.000 EUR abgezogen (siehe nächste Frage) und somit muss die Stiftung keine Steuern zahlen.
Hier eine Übersicht:
Schritt | Betrag |
|---|---|
1. Veräußerungsgewinn | 100.000 € (Kursgewinn) |
2. § 8b Abs. 2 KStG: 95% sind steuerfrei | 95.000 € |
3. § 8b Abs. 3 KStG: 5 % nicht abziehbar | 5.000 € sind grds. steuerpflichtig |
4. § 24 KStG Freibetrag i.H.v. 5.000 € | - 5.000 € |
5. verbleibendo steuerpflichtiges Einkommen | 5.000 € – 5.000 € = 0,00 € |

14
Möchtest du zusätzlich eine Art "Sparerpauschbetrag" in Höhe von 5.000,- EUR?
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Nach §24 KStG haben Familienstiftungen (dort als Vermögensmasse tituliert) einen eigenen Steuerfreibetrag in Höhe von 5.000 EUR.
Dieser wird vom zu versteuernden Einkommen der Stiftung abgezogen.
Kosten im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung dürfen selbstverständlich unbegrenzt vom Einkommen abgezogen werden.

15
Wie werden Fonds besteuert?
Sub-heading to summarize what this benefit is about.
Eine private Familienstiftung ist in Deutschland eine eigene juristische Person (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG) und damit selbst Steuerpflichtige. Sie zahlt also Körperschaftsteuer in Höhe von 15% zzgl. des Soli von 0,825%, insgesamt also 15,825% Steuern.
Bei Fonds gibt es die Besonderheit, dass es laut §20 InvStG für bestimmte Fondsarten eine Teilfreistellung gibt:
Hier eine Beispielrechung. Angenommen, ein reiner Aktienfonds hätte eine Ausschüttung in Höhe von 50.000,- EUR:
Schritt | Betrag |
|---|---|
50.000 € Ausschüttung – 80 % Teilfreistellung | 10.000 € steuerpflichtig |
– Freibetrag (§24 KStG) | 5.000 € |
= steuerpflichtig | 5.000 € |
Körperschaftsteuer (15 %) + Soli (5,5 %) | ≈ 790 € |
→ **effektive Steuerbelastung:** 1,58 % auf Gesamtbetrag | Cell |

Spannende Fragen:
16
Wie kommt Dein Vermögen steuerfrei in die Stiftung?
Bei einer Familienstiftung gibt es klare gesetzliche Spielregeln. Wird die Stiftung gegründet und mit Anfangsvermögen ausgestattet, fällt zwar grundsätzlich Schenkungsteuer an. Doch:
Es gelten die regulären Freibeträge. Diese richten sich nach den Freibeträgen des am entferntest Verwandten in Bezug zum Stifter.
Bsp. 1: Fritz will in seiner Stiftung seine Frau, seine Kinder und (noch nicht geborenen) Kindeskinder für unbegrenzt viele Generationen fördern. Somit hat er einen Freibetrag von 100.000,- EUR.
Bsp. 2: Wie vor, doch gründet Fritz jetzt zusammen mit seiner Ehefrau. Beide können jetzt jeweils 100.000,- EUR steuerfrei an die Stiftung verschenken - insgesamt also 200.000,- EUR.
Bsp. 3: Darüberhinaus hat Fritz 500.000,- EUR Barvermögen. Dieses gibt er als langfristiges Darlehen in die Stiftung. Diese kauft davon Aktien, Anleihen und Optionen. Dafür muss sie einen marktüblichen Zins an ihn zahlen. Der Vorteil ist vor allem, dass die Stiftung insbesondere bei Aktiengewinnen rund 97% weniger Steuern zahlt und somit langfristig immer mehr Vermögen in der Stiftung aufgebaut wird.
Bsp. 4: Die Ehefrau von Fritz verschenkt ihre operative Firma, eine GmbH, an die Stiftung. Dies ist steuerneutral möglich, wenn:
- das Verwaltungsvermögen unter 10% liegt
- die Lohnsummen über die nächsten 7 Jahre gleich bleiben oder sich erhöhen und
- die Firma mindestens 7 Jahre im Besitz der Stiftung bleibt.
Ein solches Vorhaben muss unbedingt von einem erfahrenen Steuerberater begleitet werden.

17
Wie kann man Vermögen aus der Stiftung steuerfrei entnehmen?
- 1Die Stiftung darf gemäß Satzung Erträge (z. B. Mieten, Dividenden) an die Destinatäre ausschütten. Die Ausschüttungen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer (25% zzgl. Soli). Sie eignet sich hervorragend für Personen ohne eigene Einkünfte, z.B. minderjährige Kinder oder Enkelkinder. Diese haben einen Steuerfreibetrag von knapp über 12.000,- EUR pro Kopf pro Jahr. Bsp.: Felix könnte an seine 4 minderjährigen Enkel insgesamt 48.000,- EUR steuerfrei pro Jahr ausschütten.
- 2Die Stiftung kann empfangene Darlehen steuerfrei zurückzahlen. Bsp.: Felix leiht seiner Stiftung nach der Gründung 500.000 EUR. Die Stiftung investiert alles in Aktien. Nach 10 Jahren, als Felix in Rente gehen möchte, hat sich das Kapital verdoppelt. Felix kann sich jetzt nach und nach seine 500.000,- EUR Darlehen wieder steuerfrei ausbezahlen - schließlich war es sein eigenes Geld. Der Vorteil: Die Stiftung hat auf die Aktiengewinne nur 0,8% Steuern bezahlt. Das Vermögen ist also viel schneller gewachsen, als es in der privaten Sphäre gewachsen wäre. Die in der Stiftung verbleibenden 500.000,- EUR sind ein Risikopuffer. Am liebsten würde Felix dieses Geld in der Stiftung lassen. Er kann damit z.B. die Ausbildung seiner Enkel steuerfrei fördern.
- 3Wie kann man eine größere Summe steuerfrei entnehmen? Bsp.: Angenommen, Felix (aus dem Bsp. oberhalb) würde die restlichen 500.000,- EUR aus der Stiftung benötigen. Was kann er tun? Er könnte sein Eigenheim für 500.000,- EUR an die Stiftung verkaufen. Wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist (bei Eigenheimen gilt die 2-Sylvester-Regel, also grob 2 Jahre), so ist dieser Verkauf für ihn steuer- und sv-frei. Da er das Eigenheim 20 Jahre vorher für 200.000,- EUR erworben hat, hat er mit diesem Verkauf faktisch 300.000,- EUR aus der Stiftung entnommen. In Zukunft zahlt er eine kleine Miete an die Stiftung. Mit dieser begleicht die Stiftungen die laufenden Kosten, Steuern und Reparaturen der Immobilie - also Kosten, die Felix ohnehin privat gehabt hätte. Selbstverständlich könnte Felix auch Vermietungsobjekte an die Stiftung verkaufen. . .

18
Was kann eine Stiftung alles kaufen?
Sub-heading to summarize what this benefit is about.
Grundsätzlich darf eine Stiftung alles kaufen, was dem in der Satzung festgelegten Stiftungszweck dient. Es muss wirtschaftlich sinnvoll, satzungsgemäß und zweckdienlich sein. Hier eine strukturierte Übersicht:
Bei Wertanlagen soll der Fokus auf der langfristigen Mehrung des Vermögens liegen. Gold und Optionen sollten also nur eine Beimischung sein. Die Anlagen sollten nicht zu riskant sein und mit Augenmaß vorgenommen werden. Kryptowährungen sind umstritten.

19
Wieviel Arbeit macht eine Familienstiftung?
Der Arbeitsaufwand in einer Familienstiftung ist überschaubar:

20
Was kostet die Gründung einer Stiftung?
Sub-heading to summarize what this benefit is about.
Die Gründung einer individuellen Familienstiftung ohne Besonderheiten kostet bei vielen Mitbewerbern 30.000,- EUR zzgl. USt.
Da wir schlanke Verwaltungsstrukturen haben, bieten wir die Gründungsbegleitung noch für 17.500,- EUR zzgl. USt. an.
Weitere Kosten:
Die Aufsichtsbehörde erlässt einen Gebührenbescheid für die Erstellung der Gründungsurkunde und die Ausstellung von Vertretungsbescheinigungen. Dieser liegt meist zwischen ca. 600,- und 2.000,- EUR.

Gegenargumente und einfache Lösungen:
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Ich habe gelesen, dass man die Satzung kaum noch ändern kann…
Überall liest man als Nachteil einer Stiftung, dass die Satzung nicht geändert werden könne. Um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, zuerst folgende Klarstellung:
Die Satzung einer Stiftung ist nicht vergleichbar mit der Satzung einer GmbH oder eines Vereins.
Beginnen wir mit der GmbH: Eine GmbH unterliegt sowohl dem GmbH-Gesetz als auch dem HGB. Demnach muss eine GmbH eine Fülle an Regularien beachten. So muss unter Anderem der Geschäftszweck einer GmbH hinreichend genau definiert werden. Bei Änderungen des Geschäftszwecks ist die Satzung zu ändern.
All diese Vorschriften spielen bei einer Familienstiftung grundsätzlich keine Rolle. Eine Stiftung ist keine GmbH und unterliegt daher nicht dem GmbH-Gesetz. Sie ist in den meisten Fällen auch kein Kaufmann und braucht daher auch das HGB nicht zu berücksichtigen.
Das bedeutet, dass eine Stiftungssatzung viel freier und „weiter“ formuliert werden kann als eine GmbH-Satzung.
Hier eine Beispielformulierung zum Stiftungszweck: „Der Zweck dieser Familienstiftung ist die Versorgung der eigenen Familie und der zukünftigen Nachkommen.“
Eine solche völlig vage Formulierung ist als Zweck ausreichend.
Sie müssen nicht darlegen, wie die Stiftung ihr eigenes Vermögen anlegt, ob man das Vermögen in Sparbüchern, Aktien, Anleihen, Immobilien oder Firmenbeteiligungen investiert, ob man Gold, Oldtimer oder Kunst beimischt etc.
All das kann man in der Satzung bewusst offenlassen. So kann der Vorstand jederzeit völlig frei agieren.
Genauso wenig muss man in der Satzung angeben, wer überhaupt gefördert wird, oder in welcher Höhe gefördert wird, oder ob bestimmte Ereignisse gefördert werden.
Dies kann alles offenbleiben.
So kann der Vorstand (meist der Stifter) jederzeit frei agieren.
Zusammenfassung: In einer Stiftung darf man (fast) alle Anlageformen nutzen und man kann (fast) beliebig seine Familienmitglieder fördern. Man genießt also größtmögliche Freiheiten bei der Geldanlage und bei der Geldausgabe.
Schlussfolgerung: Eine Satzung, die (fast) alles erlaubt, braucht man nie zu ändern.
Einschränkungen: Was darf man in einer Stiftung nicht machen?
Hier 2 Beispiele, wann man die Satzung doch ändern darf:

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Ich habe gehört, dass das Stammkapital für immer weg wäre…
Diese Sorge höre ich sehr oft – und sie ist verständlich. Doch die richtige Antwort lautet: Nein, das Stammkapital ist nicht „weg“. Es hat nur den Besitzer gewechselt – und arbeitet weiter für Deine Familie.
Rechtlich gehört das eingebrachte Vermögen zwar der Stiftung, aber Folgendes kannst du jederzeit tun. Du kannst das Stammkapital investieren in:
Die Erträge kannst du jederzeit ausschütten oder reinvestieren.
Wichtig: Das Grundstockvermögen einer Stiftung soll dauerhaft erhalten bleiben. Und es soll Erträge erwirtschaften. Man sollte es also eher sicher und ertragreich anlegen. Eine 100%-Anlage in Gold scheidet somit aus. Eine 100%-Anlage in Einzelaktien ist hingegen erlaubt.
Man könnte das Grundstockvermögen auch sich selbst
als Darlehen in die private Ebene auszahlen. Natürlich gegen Zinsen.
Bsp: Benjamins Stiftung leiht ihm 200.000,- EUR. Damit geht er zur Bank und leiht sich weiteres Geld, mit welchem er Immobilien zur Fremdvermietung erwirbt.
Die Zinsen kann er von seiner Einkommenssteuer absetzen. Als Gutverdiener spart er damit rund 44% Steuern.
Die Einnahme der Zinsen in der Stiftung werden dort maximal mit 15% versteuert. Vorher wird jedoch der Grundfreibetrag von 5.000,- EUR abgezogen. Nur der übersteigende Gewinn wird der 15%igen Körperschaftssteuer unterworfen.
Durch die Nutzung dieses Steuergefälles hilft die eigene Stiftung massiv beim Steuern sparen.
. . .
P.S.: Erträge der Stiftung müssen nicht zum Grundstockvermögen hinzugebucht werden. Normalerweise verbucht man sie als "sonstiges" Vermögen, welches jederzeit
ausgeschüttet werden kann.
Bsp.: Benjamins Stiftung hat Gewinne (z.B. Zins- oder Mieteinnahmen) in Höhe von 24.000,- EUR. Diese schüttet er an seine beiden minderjährigen Kinder aus, die noch kein eigenes Einkommen haben und nutzt dort die Steuerfreibeträge von rund 12.000,- EUR pro Kind. Somit bleibt die Ausschüttung steuerfrei.
. . .
P.P.S.: Häufiges Missverständniss: Das Grundstockvermögen darf nicht verbraucht, aber jederzeit umgeschichtet (also anders angelegt) werden.
Bsp.: Benjamin hat vom Grundstockvermögen eine Immobilie erworben, die der Stiftung lukrative Mieteinnahmen beschert. Nach 10 Jahren hat die Stiftung die Immobilie steuerfrei verkauft und das Kapital zur Hälfte in Aktien investiert. Die andere Hälfte hat er an seine Kinder als Darlehen ausgegeben, um sie beim Kauf einer eigenen Immobilie zu unterstützen.
All dies sind erlaubte Umschichtungen des Grundstockvermögens (wenn die Satzung es entsprechend vorsieht).
Fazit in einem Satz:
Das Stammkapital einer Familienstiftung ist nicht „weg“, sondern dauerhaft gesichert und arbeitet weiter für Deine Familie.

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Ich habe gelesen, dass die Stiftung alle 30 Jahre eine Ersatzerbschaftssteuer bezahlen muss. Wie hoch ist diese und lohnt sich das dann noch?
Eine Familienstiftung zahlt alle 30 Jahre die sogenannte Ersatzerbschaftsteuer.
Warum?
Weil es bei einer Stiftung keinen klassischen Erbfall mehr gibt. Das Vermögen gehört dauerhaft der Stiftung. Damit der Staat trotzdem in regelmäßigen Abständen einen steuerlichen Zugriff hat, wird alle 30 Jahre so getan, als würde das Vermögen vererbt.
Wie hoch ist die Steuer?
Die Berechnung orientiert sich am Erbschaftsteuerrecht – so, als würde das Vermögen an zwei eigene Kinder übergehen:
- Daher gibt einen eigenen Freibetrag von 800.000,- EUR
- Es gelten die Freibeträge der Steuerklasse I.
- Die Steuersätze liegen – je nach Vermögenshöhe – zwischen 7 % und 30 %.
- Betriebsvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen stark oder völlig begünstigt sein.
Die Steuer wird nicht auf die ursprüngliche Einlage erhoben, sondern auf das dann vorhandene Stiftungsvermögen.
Lohnt sich das trotzdem?
Rechnen wir bildlich:
Ohne Stiftung kann Vermögen bei jedem Generationenwechsel besteuert werden – also alle 25–35 Jahre, oft mehrfach, z.B. wenn zuerst vom Vater auf die Mutter und dann auf die Kinder vererbt wird.
Mit Stiftung gibt es:
- Nur einen festen 30-Jahres-Rhythmus
- Keine Zersplitterung auf viele Erben
- Keine mehrfachen Steuerzugriffe in einer Generation
- Kontinuität im Vermögen
Hier ein leicht vereinfachtes Beispiel:
Ohne Stiftung | Mit Stiftung |
|---|---|
Felix hat ein Vermögen von 1.600.000,- EUR und ein Berliner Testament gemacht. Das bedeutet, dass seine Frau Elfriede bei seinem Tod Alleinerbin wird. Beide haben 2 gemeinsame Kinder. | Felix hat im Laufe der Jahre 800.000,- EUR auf die Stiftung übertragen. Privat hat er ebenfalls 800.000,- und ein Berliner Testament mit seiner Frau. Beide haben 2 Kinder - genau wie auf der linken Seite. |
Der Freibetrag für Ehepartner beträgt 500.000,- EUR. Der Steuersatz in Steuerklasse I liegt bei 19% auf den Rest. Bei Felix Tod zahlt Elfriede somit 209.000,- EUR Erbschaftssteuer. | Bei Felix Tod zahlt Elfriede nur 33.000,- EUR Erbschaftssteuer, da ihr Privatvermögen in diesem Bsp. 800.000,- EUR kleiner ist. Die Stiftung wird nicht besteuert. |
Das Vermögen beträgt jetzt nur noch 1.391.000,- EUR. | Das Gesamtvermögen privat plus Stiftung liegt bei 1.567.000,- EUR |
Bei Elfriedes Tod erbt jedes Kind die Hälfte, also 695.000,- EUR. Der Freibetrag liegt bei 400.000,- EUR pro Kind. Zu versteuern sind also 295.000 pro Kind. Der Steuersatz beträgt 11%. Also zahlen beide Kinder zusammen insgesamt 65.010,- EUR Steuern. | Bei Elfriedes Tod zahlen die Kinder gar keine Erbschaftssteuer, da sie zusammen über einen Freibetrag von 800.000,- EUR verfügen. Elfriede vererbt aber nur 767.000,- EUR. |
30 Jahre nach der Gründung muss die Stiftung Ersatzerbschaftssteuer bezahlen. Da der Freibetrag von 800.000,- EUR nicht überschritten wurde, wird keine Steuer fällig. | |
Insgesamt wurden 274.010,- EUR Erbschaftssteuer gezahlt. | Insgesamt wurden 33.000,- EUR Erbschaftssteuer bezahlt - eine Einsparung von 241.000,- EUR. |
Fazit: In der Praxis führt die Ersatzerbschaftsteuer regelmäßig zu einer deutlichen Einsparung an Erbschaftssteuer.
Ein weiterer Vorteil: Sollte das Stiftungsvermögen höher sein und Steuern fällig werden, so kann die Zahlung dieser Steuer auf 30 Jahre!!! gestreckt werden. So etwas gibt es nur bei Stiftungen.

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